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   VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768   

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VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768 (https://dejure.org/2010,73902)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768 (https://dejure.org/2010,73902)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. September 2010 - Au 4 K 09.1768 (https://dejure.org/2010,73902)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07

    Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden

    Auszug aus VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768
    Diese Wirkungen führen zu einer solchen Verselbständigung der Bescheinigung gegenüber dem Steuerbescheid, dass ihr unmittelbare rechtliche Außenwirkung zuerkannt werden kann (ebenso Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008, Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 83; VG Augsburg Urteil vom 17. Februar 2010, Az. Au 4 K 08.1370 - juris).

    Ein belastender Charakter ist dann anzunehmen, wenn eine Regelung nach ihrem Inhalt dem Betroffenen erklärtermaßen nicht genehm ist (Vgl. zum Ganzen Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008, Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 91).

    Einem solchen Wahlrecht würde es aber gleichkommen, wenn ein Antrag des Unternehmers Voraussetzung der Erteilung der Bescheinigung wäre (vgl. zum Ganzen BVerwG DÖV 2006, 962 f. m.w.N.; ebenso Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 94).

    Hierfür sind keine jener spezifischen kulturellen Kenntnisse erforderlich, über die nur die Kultusverwaltung verfügt (BVerwG NJW 2007, 711 [713]; Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 96 m.w.N. auch aus der oberfinanzgerichtlichen Rechtsprechung).

    (Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 106).

  • BVerwG, 04.05.2006 - 10 C 10.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Vorsteuerabzug;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass die Erteilung der Bescheinigung nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 4 Nr. 20 lit. a Satz 2 UStG nicht davon abhängen solle, ob der Unternehmer einen Antrag stellt (BVerwG DÖV 2006, 962).

    Einem solchen Wahlrecht würde es aber gleichkommen, wenn ein Antrag des Unternehmers Voraussetzung der Erteilung der Bescheinigung wäre (vgl. zum Ganzen BVerwG DÖV 2006, 962 f. m.w.N.; ebenso Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 94).

    Denn die in § 4 Nr. 20 lit. a UStG bezeichneten Fälle gehören nicht zu den in dieser Vorschrift des Gemeinschaftsrechts enumerativ aufgeführten Fällen, in denen die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen können, für eine Besteuerung zu optieren (vgl. hierzu BVerwG DÖV 2006, 962 [963] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768
    Hierfür sind keine jener spezifischen kulturellen Kenntnisse erforderlich, über die nur die Kultusverwaltung verfügt (BVerwG NJW 2007, 711 [713]; Nds.OVG Urteil vom 3.12.2008 Az. 2 LC 267/07 - juris, Rdnr. 96 m.w.N. auch aus der oberfinanzgerichtlichen Rechtsprechung).

    Diese Prüfung kann allerdings nicht losgelöst vom Museumsbegriff und seiner Legaldefinition in § 4 Nr. 20 lit. a Satz 3 UStG, wonach Museen im Sinne der Vorschrift nur "wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen" sind, erfolgen (BVerwG NJW 2007, 711 [713]).

    Die wirtschaftliche Bedeutung der Sache kann nicht ohne weiteres mit etwaigen Ergebnissen des Besteuerungsverfahrens gleichgesetzt werden, weil die Bescheinigung als Grundlagenbescheid nur mittelbaren Einfluss auf den Ausgang des Besteuerungsverfahrens hat (BVerwG NJW 2007, 711 [713]).

  • BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 1673/06
    Auszug aus VG Augsburg, 29.09.2010 - Au 4 K 09.1768
    Vielmehr dient es gerade der Herstellung der tatsächlichen Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Unternehmer (vgl. hierzu ausführlich BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2006, Az. 1 BvR 1673/06 - juris).
  • VG Köln, 30.01.2013 - 24 K 4102/09

    Nichtbestehen eines gebietsübergreifenden Schutzes des Nachbarn vor

    Ausgehend davon, dass der Zweck der einschränkenden Merkmale in § 4 Nr. 20 a Satz 4 UStG darin besteht, nicht jegliche Sammlung von Kunst, gleich welcher Art, zu erfassen, muss die Sammlung allerdings bestimmten Qualitätsmerkmalen genügen, auch wenn nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 20 a Satz 4 UStG an Kunstsammlungen keine weiteren Anforderungen insbesondere qualitativer Art gestellt werden (das Adjektiv "wissenschaftlich" bezieht sich nur auf die dort genannten anderen Sammlungen), vgl. VG Augsburg, Urteil vom 29. September 2010 - Au 4 K 09.1768 -, juris Rdnr.67 ff.; Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 2 V 15/12 -, juris Rdnr. 27 m.w.N.; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 9 B 80/07 -, a.a.O. und juris Rdnr. 6.
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